Das letzte Jahrzehnt des Personenverkehrs auf der Strecke von Darmstadt nach Goddelau-Erfelden ist angebrochen. Noch weiß keine und niemand davon und in der Chefetage scheint die Stillegung auch noch nicht beschlossen worden zu sein. Ausgedünnt wird der Fahrplan trotz des vermehrten Einsatzes von Schienenbussen in den Tagesrandlagen. Die vorliegende Fahrplananordnung vom 26. Juni 1961 nimmt Bezug auf eine (morgens und abends) nicht durchgehend besetzte Strecke. Ob es hierbei um einzelne Schrankenposten, die Blockstellen Bergschneise und Pallaswiese oder die Stellwerke in Wolkskehlen (gab es da überhaupt eines) und Goddelau-Erfelden gehandelt hat, ist derzeit nicht zu ermitteln. Obwohl es sich nur um vereinzelte Angaben handelt, die zudem teilweise unvollständig sind, erhalten wir hiermit Fahrzeiten von Schienenbus- und Dampflok-Leerfahrten.
Abbildungen 1 bis 10: Fahrplananordnung Nr. 201A vom 26. Juni 1961 als Schnellbrief.
Möglicherweise paßt hierzu folgende Meldung aus dem „Griesheimer Anzeiger“ vom 20. Mai 1961:
„Die Fahrkartenausgabe im Bahnhof Griesheim ist ab Fahrplanwechsel (28.5.1961) nur noch wie folgt besetzt: Montags und am 1. jedes Monats von 5.15–20.45 Uhr, dienstags bis samstags von 6.30–20.45 Uhr. Sonntags ist die Fahrkartenausgabe geschlossen. Während der Zeit, in der die Fahrkartenausgabe unbesetzt ist, sind die Fahrausweise im Zuge zu kaufen. Ab Fahrplanwechsel werden die Verbindungen nach Darmstadt und Goddelau in den Früh- und Abendstunden von Bahnbussen durchgeführt. Einsteigestelle ist an der Post. Auskunft erteilt die Fahrkartenausgabe am Bahnhof.“
Die in der Fahrplananordnung genannten Umwegfahrten von Darmstadt nach Goddelau-Erfelden über Nauheim (und umgekehrt) erforderten im Falle des Lto 53611 in Nauheim ein Umsetzen des VT 95 um seinen Beiwagen VS 142 herum, da selbiger nicht geschoben werden konnte. Es sind zwar aus anderen Gegenden vereinzelt Fälle bekannt geworden, in denen auf einem kurzen Streckenstück aufgrund einer betrieblichen Besonderheit ein geschobener VB 142 praktiziert wurde, aber dazu gab es wohl eine Ausnahmegenehmigung [siehe].
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