Die Dienstvorschrift 941 II der Bundesbahndirektion Frankfurt regelte die Leistungsfähigkeit verschiedener Triebfahrzeuge auch auf dem Riedbahn-Teilstück zwischen Goddelau-Erfelden und Darmstadt. Der nachfolgende Auszug aus dieser Dienstvorschrift behandelt auf zwei Seiten den Personenverkehr nach Darmstadt Hauptbahnhof und auf weiteren zwei Seiten den Güterverkehr nach Darmstadt Kranichstein. Anzumerken ist, daß bei Beginn der Gültigkeit ab 1. Juni 1958 durchaus auch Triebwagen und V 36-Wendezüge auf diesem Streckenabschnitt verkehrten.
»» Siehe auch die Seite zu den 1950er Jahren.
Abbildung 1 bis 6: Auszug aus der Dienstvorschrift, hier: die Riedbahn zwischen Darmstadt und Goddelau-Erfelden betreffend.
Die Tafeln zeigen recht deutlich den Unterschied zwischen den beiden Fahrtrichtungen. Das Gefälle von Darmstadt nach Goddelau (etwa 50 Meter auf 16 Kilometer) scheint so manche Lokomotive mehr beansprucht zu haben, wenn sie den umgekehrten Weg „bergauf“ nehmen mußte. Daß der Lastunterschied derart deutlich ist, finde ich allerdings erstaunlich, denn schließlich handelt es sich bei einer Steigung um durchschnittlich 3‰ nicht gerade um eine Hochgebirgsstrecke.
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