Die Straßenbahn in Darmstadt
Polizeiverordnungen für den Straßenbahnbetrieb
Zwei Dokumente
1886 errichtete ein privates Konsortium die ersten beiden Straßenbahnstrecken in die Vororte Eberstadt und Griesheim, denen 1890 eine weitere Strecke nach Arheilgen folgte. Im Grunde handelte es sich um die Schmalspurausführung einer dampfbetriebenen Eisenbahn. Alle drei Linien standen in Konkurrenz zur parallel verlaufenden Eisenbahn. Die Stadt Darmstadt sah die innerstädtischen Verkehrsbedürfnisse des Bürgertums nicht abgedeckt und ließ ein eigenes elektrisches Straßenbahnnetz aufbauen. Aus der Verschmelzung beider Gesellschaften entstand 1912 die Hessische Eisenbahn Aktiengesellschaft, kurz HEAG. Die Dampfstrecken wurden elektrifiziert; ein Vorgang, der aufgrund des Ersten Weltkriegs und der nachfolgenden französischen Besatzung Arheilgens und Griesheims erst 1926 abgeschlossen war.
Die im Herbst 1897 eröffnete elektrische Straßenbahn bewirkte eine veränderte Nutzung des innerstädtischen Raumes. Die nachfolgend wiedergegebenen Polizeiverordnungen vom 15. August 1899 und vom 14. Oktober 1909 tragen diesem Umstand Rechnung. Hieran ist abzulesen, wie sich die Motorisierung des Verkehrs auf das Verhalten der Einwohnerschaft, der Gewerbetreibenden und der Nutzung des Straßenraums auswirkte.
Abbildung 1: Polizei-Verordnung, betr. Maßregeln zur Verhütung von Unglücksfällen und Verkehrsstörungen aus Anlaß des Betriebs der Straßenbahnen in der Stadt Darmstadt, vom 15. August 1899.
Abbildung 2: Polizeiverordnung vom 14. Oktober 1909, den Betrieb der elektrischen Straßenbahn in der Kirchstraße betreffend.